Immer wieder trifft man auf Drahtlosnetzwerke, die nicht durch ein Passwort geschützt sind. Diese ungesicherten Netzwerke laden regelrecht dazu ein, sie zu benutzen. Doch ist das gestattet? Darf man ein ungesichertes Drahtlosnetzwerk einfach so nutzen?
Ist es eine Straftat, ein ungesichertes WLAN zu nutzen?
Was tut man, wenn man ein ungesichertes Netzwerk nutzt? Man betritt sozusagen fremdes Terrain, indem man etwas nutzt, für das ein anderer Geld bezahlt. Eventuell schädigt man ihn sogar nachhaltig, beispielsweise, wenn er nur ein begrenztes Datenvolumen zur Verfügung hat. Loggt man sich in sein Netzwerk ein, verbraucht man einen Teil des Datenkontingents des Besitzers. Ist das Diebstahl? Dieser wird gesetzlich als „Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache“ definiert. Für Stromdiebstahl gibt es sogar einen eigenen Paragraphen: „Entziehung elektrischer Energie“. Derartige gesetzliche Regelungen bestehen für das Nutzen eines fremden WLAN hingegen nicht, demzufolge ist es auch (noch) keine Straftat [AG Wuppertal, 03.08.2010, 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08]. Wer ein ungesichertes Netzwerk findet, für dessen Nutzung kein Passwort erforderlich ist, darf dieses also ungehindert nutzen.
Wer haftet für Missbrauch im fremden WLAN?
Manche WLAN-Inhaber versehen ihr Drahtlosnetzwerk bewusst nicht mit Passwörtern, um anderen Menschen das Surfen dort zu ermöglichen. Dies ist beispielsweise in Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften oder Wohnheimen der Fall. Solange jeder Internetnutzer sich an die Regeln hält und nicht Illegales im Netz veranstaltet, spricht auch nicht gegen dieses Procedere. Unangenehm wird es jedoch, wenn ein fremder Nutzer Straftaten im Internet begeht, wie zum Beispiel Filesharing. Grundsätzlich haftet hierfür der Inhaber des Internetanschlusses, allerdings nicht auf Schadensersatz, sondern nur auf Unterlassung. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in der sogenannten „Störerhaftung“ zu finden, gemäß derer der eigentliche Täter nicht ermittelt werden muss, sondern der Anschlussinhaber zur Verantwortung gezogen wird. Von daher ist es ratsam, sein WLAN mit einem Passwort zu verschlüsseln. Dies wird seitens des Bundesgerichtshofes sogar verlangt: in einem Urteil aus dem Jahre 2010 entschied der BGH, dass der Inhaber eines Drahtlosnetzwerkes dazu verpflichtet ist, die neueste und beste Verschlüsselungsmethode sowie ein sicheres Passwort für dieses zu wählen [BGH, 12.05.2010, I ZR 121/08].
Zu beachten ist, dass Privatpersonen nur in jenen Fällen haftbar gemacht werden können, wenn sie ihr Drahtlosnetzwerk unzureichend oder gar nicht gesichert und es so Unbefugten zugängig gemacht haben. Von daher ist es sehr ratsam, seinen Router mit einer Verschlüsselung zu versehen, so dass nur derjenige ins Internet kommt, der das Passwort kennt. Dies dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz vor Haftung.
Wenn sich hingegen jemand in ein fremdes WLAN hackt und von dort an Straftaten begeht, so kann der Anschlussinhaber hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
Welche Risiken birgt das Nutzen fremder Drahtlosnetzwerke?
Auch, wenn es noch so verlockend und zudem noch legal ist, sich in ein ungesichertes fremdes Netzwerk einzuloggen, ist dennoch davon abzuraten. Die Gefahr, dass die eigenen Daten ausspioniert werden, ist hierbei extrem groß. Auch ist es sehr gut möglich, dass sich innerhalb dieses WLAN Viren oder Trojaner befinden, welche das verwendete Smartphone, Tablet oder Laptop schädigen können. Von daher ist es ratsam, ungesicherte Drahtlosnetzwerke von Fremden zu meiden.
Sollte dies dennoch unvermeidlich sein, so ist es sehr sinnvoll, den dortigen Besuch auf ein Mindestmaß zu beschränken. Keinesfalls sollten persönliche Daten preisgegeben werden oder gar Onlinebanking gemacht werden. Der Grund hierfür ist sehr leicht zu finden: jeder kann ein ungesichertes Drahtlosnetzwerk nutzen – also auch Menschen mit kriminellen Absichten. Innerhalb dieses Netzwerkes ist es ein leichtes, Daten anderer abzufangen und für illegale Zwecke zu nutzen.
Fazit: Es ist zwar nicht verboten, ein ungesichertes WLAN zu nutzen, aber im eigenen Interesse sollte man dies lieber vermeiden.