Schwerpunktkontrollen am Aasee

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Symbolbild
Foto NRZ

Radfahrende auf Gehwegen / 28 Verstöße / KOD kontrolliert unregelmäßig
Bei Schwerpunktkontrollen auf den Gehwegen rund um den Aasee hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) an zwei Tagen in der vergangenen Woche während einer Kontrollzeit von jeweils 1,5 Stunden 28 Verstöße gegen das Radfahrverbot festgestellt.
Es blieb zunächst bei mündlichen Verwarnungen der Radfahrenden auf den Gehwegen rund um den See. Die Kontrollen werden in unregelmäßigen Abständen fortgesetzt. Wer dann vom KOD auf den Gehwegen Rad fahrend angetroffen wird muss zahlen.
Laut „Aaseeordnung“ dürfen die unteren Gehwege direkt am Wasser nur von Fußgängern genutzt werden. Die Beschilderung weist darauf hin.

Quelle: Stadt Münster

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