Nutzungsausfallentschädigung

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Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, der erhält im Schadenfall eine Nutzungsausfallentschädigung.
Diese Entschädigung wird für den Zeitraum gezahlt, in dem das Fahrzeug aufgrund des
Unfallschadens nicht nutzbar ist. Die Nutzungsausfallentschädigung wird in Tagessätzen gezahlt und die
Höhe richtet sich nach der Art und dem Typ des Fahrzeugs. In der sogenannten Eurotax Schwacke Tabelle,
in der insgesamt 38.000 Fahrzeugmodelle aufgeführt sind, finden sich Richtwerte für die Höhe der Tagessätze.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist nicht zweckgebunden und kann vom Empfänger nach eigenem Ermessen
genutzt werden. Allerdings müssen ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit gegeben
sein, um die Nutzungsausfallentschädigung von der Versicherung ausbezahlt zu bekommen. Wer beispielsweise
verletzt im Krankenhaus liegt oder am Tag nach dem Unfall eine vorher gebuchte Flugreise
antritt, hat in dem entsprechenden Zeitraum keine Möglichkeit, sein Fahrzeug zu nutzen und somit auch
keinen Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Schaden, muss das Auto gutachterlich untersucht und repariert
werden. In dieser Zeit kann der Halter es demnach nicht nutzen. Diesen Nutzungsausfall muss er ersetzt
bekommen. Der Halter hat nun die Wahl: Entweder er nimmt einen Mietwagen in Anspruch, bis sein eigenes
Auto repariert und wieder fahrtüchtig ist, oder er erhält eine Nutzungsausfallentschädigung.

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