Unfallgutachten

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Bei vielen Unfällen muss ein Unfallgutachten erstellt werden, um klarzustellen, wie sich der Unfall ereignet hat und wer der Verursacher des Unfalls war.

Diese Fragen zu klären ist maßgeblich für die Zahlungen der Versicherungen und daher unverzichtbar.

Ein Unfallgutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt, der eine detaillierte Unfallrekonstruktion vornimmt und die Schadenhöhe feststellt.

Das Unfallgutachten wird dann an die Versicherung weitergeleitet, die die entsprechenden Zahlungen leistet.

Die Kosten für das Unfallgutachten gehören zu den Unfallkosten und muss daher von dem Unfallverursacher
oder seiner Haftpflichtversicherung übernommen werden. Wird im Zuge eines Unfallgeschehens ein
Gutachten notwendig, muss nicht der von der Versicherung vorgeschlagene Gutachter akzeptiert werden,
der Versicherungsnehmer kann vielmehr selbst einen Sachverständigen bestimmen, der das Unfallgutachten
erstellen soll.
Auf der Internetseite des Deutschen Gutachter & Sachverständigen Verbands können Gutachter im jeweiligen
Postleitzahlgebiet gesucht werden.

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