Ältere Menschen benötigen täglich mindestens 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit / Sommer-Tipps der Stadtverwaltung (Folge 2)
Für ältere und pflegebedürftige Menschen können anhaltende Hitzewellen im Sommer zum besonderen Gesundheitsrisiko werden. Für Fachkräfte in der Pflege und nicht weniger für pflegende Angehörige bedeutet das eine große Verantwortung. Worauf sie in diesen heißen Tagen achten sollten, hat das Gesundheitsamt der Stadt in einem Merkblatt für Pflegende und Betreuende zusammengefasst. Es kann auf der Homepage des Gesundheitsamtes (www.stadt-muenster.de/gesundheit) abgerufen werden.
„Vor allem zwei Komplikationen können sich bei einer Hitzewelle ergeben“, erläutert Amtsleiter Dr. Norbert Schulze Kalthoff. Zum einen Hitzeerschöpfung mit Flüssigkeitsmangel, die sich durch Schweißverluste über mehrere Tage entwickelt. Zum anderen Hitzschlag, bei dem die Körpertemperatur innerhalb von einer bis sechs Stunden rasch ansteigt und außer Kontrolle gerät. Auf einen Hitzschlag können Anzeichen wie ungewöhnliche Unruhe, heiße, rote, trockene Haut, Schwindel, starker Durst und Bewusstseinseintrübung hinweisen. Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall, bei dem sofort ein Arzt oder der Rettungsdienst benötigt wird.
Für einige Personengruppen ist es besonders schwierig, sich an Hitze anzupassen. Neben sehr alten Menschen gehören dazu etwa Personen mit Gedächtnisstörungen oder Orientierungsschwierigkeiten, Patienten mit chronischen oder fieberhaften Erkrankungen und Personen, die zum Beispiel Beruhigungsmittel oder Antidepressiva einnehmen müssen.
Dr. Schulze Kalthoff rät, für betreute Personen den Tagesablauf der Hitze anzupassen. Das bedeutet unter anderem: Zimmer lüften, wenn es draußen kühler als drinnen ist, Räume tagsüber abdunkeln, bei trockener Hitze im Zimmer angefeuchtete Tücher aufhängen, leichte Bettwäsche und luftdurchlässige Kleidung verwenden und Raumtemperaturen von mehr als 26 bis 28 Grad vermeiden.
Sehr wichtig ist genügend Flüssigkeit. „Ältere Personen sollten täglich mindestens 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, darüber Bilanz zu führen, da die Betroffenen die Situation selbst oft nicht richtig beurteilen können“, rät der Leiter des Gesundheitsamtes. Wer Fragen oder Hinweise zu dem Merkblatt des Gesundheitsamtes hat, kann sich unter Tel. 02 51/4 92-53 01 an das Amt wenden.
Quelle: Stadt Münster