Für fast alle Kraftfahrzeuge muss in Deutschland Kfz‐Steuer gezahlt werden. Die Steuern müssen vom
Halter für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge gezahlt werden, die Höhe der Steuern richtet sich
dabei nach unterschiedlichen Kriterien.
Bei PKW ist eine Kombination aus Hubraum und Schadstoffausstoß maßgeblich. Die Steuern für Anhänger
und Wohnwagen werden nach Schadstoffklasse und Gewicht berechnet und bei Motorrädern ist nur der
Hubraum maßgeblich. Für Oldtimer wird ein Pauschalbetrag berechnet.
Kfz‐Steuer‐Befreiungen gelten für
• Elektroautos für einen begrenzten Zeitraum nach der Zulassung
• für die Fahrzeuge schwerbehinderter Halter
• für Rettungswagen und Polizeifahrzeuge
• für Omnibusse und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
• für Leichtkrafträder mit nicht mehr als 11 KW und 125 ccm
Kfz‐Steuer
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