Umweltplakette

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Die auch als Feinstaubplakette bekannte Umweltplakette ist notwendig, um ausgewiesene Umweltzonen zu befahren. Das Befahren der Umweltzonen ohne Umweltplakette ist nicht erlaubt und zieht ein Bußgeld in Höhe von 80.‐ € nach sich.

Ausnahmen bilden
• Oldtimer mit entsprechenden Kennzeichen
• Land‐ und fortwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
• Militärfahrzeuge
• Rettungsfahrzeuge
• Fahrzeuge die zu Polizei, Feuerwehr oder
Zoll gehören
• Fahrzeuge der Gemeinden, der Länder oder des Bundes
• Fahrzeuge die von Schwerbehinderten genutzt werden

Die Umweltplaketten sind beim regionalen Bürgeramt, beim TÜV oder der Dekra sowie bei der Zulassungsbehörde erhältlich oder Sie können im Internet bestellt werden.
Je nach Feinstaubemission gibt es vier verschiedene Schadstoffgruppen, die über die Zuteilung der jeweiligen Plakette entscheiden. Die Schadstoffgruppe 1 steht dabei für die höchste, die Schadstoffgruppe 4 für die niedrigste Belastung.

Die Plaketten werden wie folgt aufgeteilt:
• Schadstoffgruppe 1: keine Plakettenzuteilung
• Schadstoffgruppe 2: Zuteilung einer roten Plakette
• Schadstoffgruppe 3: Zuteilung einer gelben Plakette
• Schadstoffgruppe 4: Zuteilung einer grünen Plakette

Die Plaketten sind nur für vierrädrige Fahrzeuge vorgesehen, Krafträder brauchen keine Plakette.

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