Apps auf Rezept kommen bald

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Ärzte können künftig medizinische Anwendungen für Handy, Tablet oder PC auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Der Bundestag machte im vergangenen Jahr mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz den Weg frei für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept. „Sie können eingesetzt werden, um Krankheiten zu erkennen, zu lindern oder zu behandeln“, erläutert Dr. Henrik Matthies, Geschäftsführer am Health Innovation Hub des Bundesgesundheitsministeriums, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

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Sie helfen zum Beispiel, besser mit Schmerzen umzugehen, erinnern an die Einnahme von Arzneimitteln, dokumentieren Blutzuckerwerte oder unterstützen bei Sprach- oder Physiotherapie.

Mögliche Risiken von Gesundheits-Apps

„Viele Ärzte stehen dem Einsatz von Gesundheits-Apps offen gegenüber. Aber hier gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen“, sagt Norbert Butz, Digitalisierungsexperte der Bundesärztekammer in Berlin. Es müssten strenge Standards gelten. Gesundheitsanwendungen seien ein Risiko, wenn sie nicht wirken, fehlerhaft arbeiten oder vertrauliche Daten an Dritte übermitteln.

Damit DiGA auf Rezept verschrieben werden können, müssen sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. „Die Technologie muss in Europa als Medizinprodukt zertifiziert sein, Funktion und Sicherheit sind also bereits geprüft“, sagt Matthies. Das BfArM schaut sich zudem Qualität, Nutzerfreundlichkeit, Datenschutz und -sicherheit an. Der Anbieter muss plausibel darlegen, dass sein Produkt einen positiven Versorgungseffekt hat – also den Gesundheitszustand und/oder die Lebensqualität des Nutzers verbessert. Die ersten Prüfverfahren sollen im zweiten Quartal starten, noch in diesem Jahr könnten erste DiGA verordnet werden.

Alle bisher veröffentlichten Teile der „Apotheken Umschau“-Serie „Digitale Medizin“ sind im Internet unter www.apotheken-umschau.de/DigitaleMedizin zu finden.

Quelle: Wort und Bild Verlag

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