Mit einer Ergänzung der Coronoaschutzverordnung hat jetzt auch das Land NRW Regeln zur Maskenpflicht in einigen öffentlichen Lebensbereichen erlassen. Die ab Montag gültigen Regeln liegen nah an dem bereits bekannten Vorgehen der Stadt Münster „und werden hoffentlich auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung treffen“, so Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer.
Wie zuvor schon mit der Münsteraner Verfügung erfolgt verpflichtet nun auch das Land in Verkaufsstellen, Geschäften und auf dem Wochenmarkt Beschäftigte wie Kunden zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Heuer: „Und richtigerweise sind auch in der Landesverordnung Alltagsmaske, Schal und Tuch gleichwertig erlaubt.“
Auch die Regel, dass bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne 1,5 Meter Abstand erfolgen, die Maskenpflicht für Beschäftigte wie Kunden gilt, ist in Münster schon festgelegt. Hinzukommen nun richtigerweise die Arztpraxen und das Gesundheitswesen sowie bekanntermaßen der ÖPNV. Kinder bis zum Schuleintritt sind außen vor.
Wolfgang Heuer: „Neu ist, dass die Maskenpflicht für Beschäftigte nunmehr durch wirksame Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Glas, Plexiglas und ähnliche Vorrichtungen ersetzt werden kann.“ Wolfgang Heuer begrüßt das Vorgehen: „Das ist eine gute Möglichkeit für die Mitarbeiter vor allem in Geschäften, Praxen und Verkaufsstellen.“
Die Maskenpflicht als zusätzlicher Schutz gegen die Tröpfcheninfektion soll aus Sicht der Stadt Münster helfen, die bereits laufenden und die weiter zu erwartenden Lockerungen belastbar und dauerhaft zu machen. Heuer: „Als höherrangiges Recht macht die Coronaschutzverordnung die städtische Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht weitgehend obsolet, es wird derselbe Sachverhalt geregelt.“
Rückfragen: Stadt Münster, Thomas Reisener
Quelle: Stadt Münster