Hygiene- und Schutzbestimmungen in Gaststätten, Biergärten, Grünanlagen / Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert am Feiertag verstärkt
Das gute Wetter wird am Vatertag nicht nur die Väter ins Grüne locken. Auch Familien, Feierlustige und Frischluftfans machen sich auf ins Freie. Die Stadt Münster erinnert alle Bürgerinnen und Bürger, auch in den Grünanlagen weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen zu beachten und vor allem Abstand zu halten.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) des Ordnungsamtes ist am Feiertag verstärkt am Aasee und in den Grünanlagen unterwegs und wird bei Verstößen gegen die Regeln einschreiten. Wenn nötig, wird der KOD auch Platzverweise aussprechen oder Bußgeldverfahren einleiten, etwa wenn widerrechtlich gepicknickt oder gegrillt wird.
Auch das Gastgewerbe bittet um Verständnis dafür, dass sämtliche Abstandsregeln und Hygieneregeln in den Betrieben konsequent eingehalten werden müssen. Nur so ist ein reibungsloser und entspannter Besuch möglich.
Es gibt in den Gaststätten und Restaurants nur Sitzplätze. Wichtig ist zu bedenken, dass lediglich zwei Hausgemeinschaften an einem Tisch sitzen können. Für größere Gruppen aus unterschiedlichen Hausgemeinschaften ist dies nicht möglich. Dies gilt auch für Biergärten und Terrassen. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen alle Gäste ihre Kontaktdaten angeben.
Quelle: Stadt Münster