Wolbeck: Neuer Bebauungsplan für Ausbau der Eschstraße

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Planentwürfe liegen ab 2. Juni aus / Einsicht in Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Die Stadt Münster möchte mit einem neuen Bebauungsplan die Voraussetzungen für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) schaffen. Ziel ist es, durch die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße das Zentrum von Wolbeck vom Verkehr zu entlasten. Da rund 50 Prozent des Verkehrsaufkommens auf dem zentralen Straßenzug Am Steintor / Münsterstraße durch Wolbecker Binnenverkehr verursacht werden, soll eine zentrumsnahe Zufahrt zur Ortsumgehung als attraktive Alternative gebaut werden.

Bereits im November 2019 hatte die Stadt Münster zu einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Schulzentrum Wolbeck eingeladen. Jetzt beginnt mit der öffentlichen Auslegung der inzwischen ausgearbeiteten Planentwürfe die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Voraussetzung für den Bebauungsplan ist auch eine Änderung des zugrunde liegenden Flächennutzungsplans. Die Entwürfe des geänderten Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 591: „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“ können ab Dienstag, 2. Juni, bis einschließlich Freitag, 17. Juli, in der Glashalle im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr). Offengelegt werden die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan mit den Begründungen sowie zusätzliche umweltbezogene Gutachten und Unterlagen.

Um einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen, können die Pläne im Stadthaus 3 nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 02 51/4 92-61 95). Der Zeitraum der Offenlegung wird von den sonst üblichen 30 Tagen auf 46 Tage ausgeweitet. In dieser Zeit stehen sämtliche Unterlagen auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung zur Verfügung. Stellungnahmen zur Planung können bis zum 17. Juli abgegeben werden, auch über ein Online-Formular.

Quelle: Stadt Münster

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