Stadt Münster zahlt Millionen an Bürger zurück

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In den nächsten Monaten zahlt die Stadt Münster einen voraussichtlich zweistelligen Millionenbetrag an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zurück. Insbesondere wegen des Corona-Lockdowns, der die Stadt und andere Anbieter zur Schließung von KiTas, Bädern, schulischen, gastronomischen und anderen Angeboten gezwungen hat, werden mehrere Tausend Mitbürger und Unternehmen im Jahresverlauf Gutschriften in teilweise vierstelliger Höhe erhalten. „Wegen verschiedener Sondereffekte ist das Volumen der Rückzahlungen im Jahr 2020 ungewöhnlich groß“, erklärt Stadtkämmerin Christine Zeller. Während die Stadt im Vorjahr rund 19.000 Auszahlungen vorgenommen hat, ist im laufenden Jahr mit mehr als doppelt so vielen Auszahlungen zu rechnen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise durfte für einige Beschicker über Wochen kein Markt stattfinden. Auch große Teile der Außengastronomie,  Musik- und Volkshochschulen, Bäder, Theater und andere Einrichtungen blieben geschlossen. „Natürlich zahlen wir die Gebühren und Beiträge, die für diese Leistungen trotzdem gezahlt worden sind, an die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Unternehmen zurück“, so Zeller. Es sei schon bedauerlich genug gewesen, die Angebote dem Infektionsschutz geopfert haben zu müssen. Aber „die Bürgerinnen und Bürger müssen selbstverständlich die ausgefallenen Angebote nicht auch noch bezahlen“, so Zeller. Zu den coronabedingten Auswirkungen gehört auch eine ungewöhnlich hohe Zahl von Erstattungen für zu viel gezahlte Gewerbesteuern. Bei vielen Unternehmen besteht in diesem Jahr keine Verpflichtung für Gewerbesteuerzahlungen, die sich auf das Jahr 2020 beziehen.

Neben der Corona-Krise löst auch die Rücknahme des neuen Bußgeldkataloges Rückzahlungsansprüche aus. Wegen Fehlern in der Bundesgesetzgebung wurde die jüngste Verschärfung des Bußgeldkataloges wieder kassiert, womit nun auch die zwischenzeitlich von den Kommunen erstellten Bußgeldbescheide korrigiert werden müssen. Zu diesen Sondereffekten kommen noch die üblichen Rückzahlungen wie etwa überzahlte Grundbesitzabgaben.

„Bei der Berechnung der Auszahlungen geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, so Zeller. Gerade weil in diesem Jahr neben den üblichen Rückzahlungen auch sehr viele außergewöhnliche Ansprüche geprüft und berechnet werden müssen, „gehen wir besonders sorgfältig vor“, so Zeller. Die personellen Ressourcen für die notwendigen Prüf- und Berechnungsprozesse seien nicht auf die in diesem Jahr besonders hohen Fallzahlen ausgelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse arbeiten aber intensiv daran, die Vielzahl der Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Zeller: „Deshalb bin ich zuversichtlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Unternehmen ihr Geld noch in diesem Jahr in korrekt berechneter Höhe zurückbekommen.“

Quelle: Stadt Münster

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