Maskenpflicht auf Spielplätzen

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Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt auf Spielplätzen sowohl für erwachsene Begleitpersonen als auch für schulpflichtige Kinder grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Schilder, die an den Spielplätzen bereits auf die notwendige Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln hinweisen, in den nächsten Tagen entsprechend ergänzen. Kinder müssen nach der Coronaschutzverordnung auf Spielplätzen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zwingend einhalten.

Angesichts der guten Wetteraussichten für das Wochenende appelliert die Stadt noch einmal an die Münsteranerinnen und Münsteraner auch bei Aufenthalten unter freiem Himmel das Infektionsrisiko im Blick zu behalten und Vernunft walten zu lassen: Wenn Spielplätze bereits gut besucht sind, sollte im konkreten Fall überlegt werden, welche Alternativen sich anbieten.

Oberstes Ziel bleibt es, zur Eindämmung der Corona-Pandemie Kontakte zu reduzieren.

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