Maskenpflicht für Lehrer: Stadt Münster geht gegen Gerichtsbeschluss vor

Maskenpflicht für Lehrer: Münster geht gegen Gerichtsbeschluss vor

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Die Stadt Münster hat den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster gegen eine generelle Maskenpflicht für Lehrer zur Kenntnis genommen und wird dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Die Stadt Münster hatte am 20. November verfügt, dass Lehrkräfte in Unterrichtsgebäuden und auf dem Schulgelände unabhängig von der Einhaltung von Mindestabständen generell zum Tragen einer Alltagsmaske verpflichtet sind. Das Verwaltungsgericht hat heute dem Eilantrag eines Lehrers stattgegeben, der juristisch gegen diese Verfügung vorgegangen ist. Laut einer Pressemitteilung erachtet das Verwaltungsgericht die Verfügung für unverhältnismäßig. Die Stadt Münster weise kein lokales Infektionsgeschehen auf, das verschärfende Verfügungen erforderlich mache. Im Gegenteil sprächen die gegenwärtigen Inzidenzzahlen für eine Stabilisierung der Lage.

Die Stadt Münster hält an ihrer Einschätzung fest, dass die erweiterte Maskenpflicht für Lehrerinnen und Lehrer eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus ist. Nach Auffassung der Stadt zeigt die Alltagswirklichkeit an den Schulen, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern im Unterrichtsgeschehen zu oft  nicht eingehalten werden kann. In der Folge werden in Münster immer wieder ganze Klassen in die Quarantäne geschickt. Deshalb bleibe hier wie auch überall sonst im öffentlichen Raum das Tragen von Alltagsmasken der entscheidende Baustein jeglichen Anti-Corona-Konzepts. Wolfgang Heuer, Leiter des städtischen Krisenstabes, sagt: „Es ist schwer nachzuvollziehen, warum ausgerechnet für Lehrerinnen und Lehrer mit Vorbildfunktion nicht gelten soll, was ansonsten fast überall gilt. Die Welt kämpft seit Monaten gegen ein lebensbedrohliches Virus an. Wenn wir in dieser Zeit eine Gewissheit gewonnen haben, dann diese: Masken sind der wirksamste Schutz gegen das Virus, den wir bislang kennen.“

Das Gericht stellte laut Pressemitteilung in der Begründung seines Beschlusses fest, dass Münster am 27. November 2020 den niedrigsten Inzidenz-Wert für einen Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen verzeichnet habe. Der Wert habe damit nochmals deutlich unter dem in der Allgemeinverfügung zugrundegelegten Zeitpunkt gelegen. Dazu Wolfgang Heuer: „Der relative Erfolg, den die Stadt Münster mit ihren teilweise über die Vorgaben des Landes hinausgehenden Schutzmaßnahmen erreicht hat, sollte nicht als Argument gegen die Fortsetzung dieser Strategie verwendet werden.“

Oberbürgermeister Markus Lewe betont: „Selbstverständlich akzeptieren wir die Autorität der Gerichte und werden den Beschluss umgehend umsetzen bis unsere Position in der nächsten Instanz erneut abgewogen wird. Ich gehe davon aus, dass der richterliche Beschluss von heute keinen Bestand haben wird.“

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