Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) fordert, für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter endlich eine klare rechtliche Absicherung durch die Erteilung heilkundlicher Befugnisse in Notfallsituationen zu schaffen. Rettungskräfte leisten bei ihren täglichen Einsätzen für Menschenleben einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Dabei setzen sie sich fortwährend großen Risiken aus und begeben sich bei der Versorgung von Patienten auch noch in eine rechtliche Grauzone.
„Diese Grauzone muss durch eine klare Gesetzeslage aufgehoben werden“, fordert der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. Leider wird dies durch einen neuen Gesetzesentwurf zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG), der derzeit dem Deutschen Bundestag vorliegt, nicht erreicht. „Es ist eher so, dass durch den Entwurf weitere rechtliche Unsicherheiten im Einsatz geschaffen werden“, bemängelt Fleckenstein.
In Deutschland dürfen heilkundliche Maßnahmen grundsätzlich nur von Ärzten durchgeführt werden. Bei Rettungsdiensteinsätzen ist nicht immer ein Notarzt anwesend, deswegen müssen sich Rettungsdienstmitarbeiter rückversichern, wenn sie zum Beispiel invasive Maßnahmen durchführen müssen – alles andere stellt den Tatbestand einer Straftat dar. In lebensbedrohlichen Situationen, bei denen der Rettungsdienst zum Einsatz kommt, zählt aber jede Sekunde.
„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen aufgrund ihrer fundierten Ausbildung sehr wohl über die nötigen Kompetenzen, um ohne Zeitverzug durch Abklärung mit einem Arzt selbst Schmerzen und Atemnot lindern oder schwerwiegende Folgeschäden verhindern zu können“, erklärt der ASB-Bundesvorsitzende. Der Gesetzgeber müsse das endlich anerkennen und unseren Einsatzkräften diese Befugnisse erteilen, damit sie ohne Verzug Patienten das Leben retten können.
„Schluss mit dem Misstrauen. Ich wünsche mir vom Gesetzgeber mehr Mut und Verständnis, den Notfallsanitätern endlich die Kompetenzen zuzugestehen, die sie verdienen. Wir fordern nichts Undenkbares, sondern die rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs, nämlich der Lebensrettung im Einsatz“, resümiert Knut Fleckenstein.