Am Donnerstag, den 30.05.2019, um 04.35 Uhr, bemerkt eine Streifenbesatzung des PP Münster eine 21-jährige Fahrradfahrerin aus Münster, die, während sie die Hafenstr. befährt, mit ihrem Handy telefoniert. Daraufhin wird die 21-jährige angehalten und kontrolliert. im Zuge dieser Maßnahme stellen die Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrradfahrerin fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergibt einen Wert von 1,74 Promille. Daraufhin wird die 21-jährige zu einer Polizeidienststelle gebracht, wo ihr von der diensthabenden Bereitschaftsärztin eine Blutprobe entnommen wird. Die Weiterfahrt mit dem Fahrrad wird ihr bis zur Ausnüchterung untersagt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kann sie die Dienststelle wieder verlassen. Die 21-jährige erwartet nun ein Strafverfahren.
Quelle: Polizei Münster