Es ist ein besonderer Service, den fast jede deutsche Apotheke anbietet: Müssen Arzneimittel erst bestellt werden, liefern Apotheken sie den Patienten an die Haustür – wenn ihnen eine persönliche Abholung nicht zuzumuten ist. Von den Kunden werde dieser Service „heute schon vorausgesetzt“, sagt die Dortmunder Apothekerin Dr. Dörte Rühl im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.
Rechtliche Gleichstellung der Apotheken
Bisher durften Apotheken nur in begründeten Einzelfällen Medikamente nach Hause liefern, also etwa dann, wenn die Patienten nicht mehr so gut zu Fuß oder aufgrund einer Krankheit bettlägerig sind. Diese Einschränkung wurde mit der Änderung der Apothekenbetriebsverordnung vom Oktober 2019 aufgehoben. Seither sei die Zustellung von Arzneimitteln grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig, erklärt eine Sprecherin der Bayerischen Landesapothekerkammer. Für die Apotheken ist diese Anpassung ein wichtiger Schritt: „So sind wir endlich auf der rechtlichen Ebene mit dem Versandhandel gleichgestellt“, betont Rühl.
Jeder Patient wird individuell beraten
Ob der Patient das Medikament in der Apotheke selbst abholt oder es an die Haustür gebracht bekommt – eines gewährleisten die Apotheken immer: Jeder Patient erhält eine individuelle Beratung. Oft bekommen die Kunden ihre Informationen persönlich, wenn sie ihr Rezept in der Apotheke vorlegen. Dann genügt es, wenn der Bote das Präparat am Abend vorbeibringt. Im Fall einer Online-Reservierung kontaktiert die Apotheke den Kunden meist telefonisch, um offene Fragen zu beantworten. Spätestens bei der Übergabe des Medikaments müssen alle wichtigen Punkte geklärt werden: Wofür ist das Präparat gedacht? Welche Risiken gibt es? Wie muss es eingenommen werden?
Quelle: Wort und Bild Verlag