Auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan in Papierform haben Menschen, die dauerhaft mindestens drei auf Kassenrezept verordnete Arzneien einnehmen, schon seit 2016 Anspruch. In wenigen Wochen wird die elektronische Variante eingeführt. „Ab dem zweiten Quartal 2020 haben Ärzte und Apotheker die Möglichkeit, ihrem Patienten einen digitalen Medikationsplan anzubieten“, erläutert im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ E-Health-Expertin Sabine von Schlippenbach, Produktmanagerin bei der Gesellschaft Gematik in Berlin. „Hinter dem E-Medikationsplan steckt ein Datenpaket, das alle Informationen zur aktuellen Medikation eines Patienten umfasst und auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird.“
Je mehr Medikamente, desto wichtiger der Plan
Der E-Medikationsplan enthält Angaben zum Patienten sowie zu den Arzneimitteln, die er anwendet, wie zur Dosis und zum Zeitpunkt der Einnahme. Auch medikationsrelevante Informationen wie Allergien oder Arzneimittelunverträglichkeiten sind dort gespeichert. „Dem Patienten verschafft der Plan einen Überblick darüber, wann, wie und wofür er welches Medikament einnehmen muss“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Je mehr Medikamente ein Mensch braucht, desto wichtiger ist der Plan.“
Seinen Plan selbst digital einsehen kann der Versicherte vorerst nicht. Er erhält weiterhin einen Ausdruck. Das soll sich erst mit der Einführung der elektronischen Patientenakte ändern. Das ist für nächstes Jahr geplant.
Quelle: Wort und Bild Verlag