Patienten sollen ab 2021 die Wahl haben: zwischen dem bisherigen rosafarbenen Rezept und einer digitalen Verordnung auf dem Handy. „Die ärztliche Verordnung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels hat auch in Form des E-Rezepts den Rechtsstatus einer Urkunde“, erläutert der Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Mathias Arnold, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. Entscheidet sich der Patient für das elektronische Rezept, bekommt er einen Zugriffscode auf sein Handy. „Die Verordnung selbst wird in einem speziellen Fachdienst verschlüsselt gespeichert“, sagt Hannes Neumann E-Rezept-Projektleiter der Entwicklungsgesellschaft Gematik in Berlin. „Der Patient kann mit dem Code von seinem Smartphone aus das Rezept verwalten und in einer Apotheke einlösen.“
E-Rezept soll Patienten Wege ersparen
Das E-Rezept soll Bundesbürgern vor allem Wege ersparen. „Der Patient kann zukünftig über eine Anwendung auf dem Smartphone seine Wunschapotheke suchen und ihr das Rezept zuweisen“, sagt Arnold. „Er fragt an, ob das Arzneimittel verfügbar ist. Falls nicht, bestellt die Apotheke es.“ Wenn das Medikament bereitliegt, bekommt der Kunde eine Nachricht aufs Handy. Bietet die Apotheke einen Botendienst, kann er sich die Arznei auch liefern lassen. „Für Menschen, die nicht mobil sind, bedeutet das eine große Hilfe“, betont Arnold. Nach Einführung des E-Rezepts können Ärzte etwa nach einer Videosprechstunde direkt ein digitales Rezept ausstellen, ohne dass der Patient in die Praxis kommen muss.
Quelle: Wort und Bild Verlag