OVG-Urteil / Sammlung auch auf öffentlichen Flächen möglich
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass die Stadt Münster zukünftig nicht grundsätzlich gewerbliche Sammler von der Altkleidersammlung auf öffentlichen Flächen in Münster ausschließen darf. Im vergangenen Jahr hatte ein gewerblicher Sammler geklagt, weil die Stadt bislang keine Sondernutzungserlaubnis für private Sammler erteilt hatte.
Das Verwaltungsgericht Münster hatte dem Kläger in erster Instanz Recht gegeben. Das OVG NRW hat die daraufhin eingereichte Berufung der Stadt Münster zugelassen und das Urteil des Verwaltungsgerichts am 13. Mai bestätigt.
„Natürlich sind wir sehr enttäuscht, dass die jahrelange gute und gemeinwohlorientierte Zusammenarbeit mit den karitativen Organisationen in Münster in dieser Form nicht mehr möglich ist.
Bislang war über diese Kooperation die Verwertung der Altkleider unter fairen Bedingungen sichergestellt und die Erlöse kamen sozialen Projekten in unserer Stadt zugute“, betont Patrick Hasenkamp.
„Wir haben die Urteilsbegründung am 11. Juni erhalten und müssen uns zunächst intensiv damit befassen. Erst dann können wir uns konkreter zum weiteren Vorgehen äußern“, erklärt der Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM).
Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen in Münster Container zur Sammlung von Altkleidern aufstellen will, benötigt nach der bisherigen Vergabepraxis eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Münster.
Als Genehmigungsbehörde hatte diese im Jahr 1998 entsprechend des Prinzips „Vergabe aus einer Hand“ entschieden, ausschließlich ihrer städtischen Einrichtung, den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster, eine entsprechende Erlaubnis zu erteilen.
Die AWM haben die Sammlung und Verwertung vertraglich geregelt von einem Verbund karitativer Organisationen ausführen lassen.
Unter der Federführung des Deutschen Roten Kreuzes gewährleisten verschiedene karitative Einrichtungen in Münster die ökologische und sozialverträgliche Verwertung der Altkleider; die karitativen Sammler arbeiten gemeinnützig.
„Die Entscheidung für eine Vergabe aus einer Hand liegt seitens der Stadt aber vor allem darin begründet, dass es verstärkt zu Verschmutzungen und wilden Müllablagerungen rund um die Container kommt, wenn die Verantwortung für die einzelnen Standplätze in die Hände mehrerer Aufsteller gelegt wird“, unterstreicht Hasenkamp.
Die Folge kann – so zeigen es Erfahrungen aus anderen Kommunen – nicht nur ein unsauberes Stadtbild sein. Unter Umständen entstehen durch die wilden Ablagerungen auch gefährliche Verkehrsbeeinträchtigungen.
Quelle: Stadt Münster