Ausländeramt hilft unbürokratisch

598
TMITC - Ads

Persönliche Termine abgesagt / Regelungen schriftlich / Hilfe auch am Telefon

Foto: Helga Sonntag, Daniel Strozyk, Larissa Engbers, Eileen Baumeister, Sandra Wachtendorf (v.l.) und ihre Kolleginnen und Kollegen nehmen den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ihre Sorgen: schriftlich und am Telefon wird im Ausländeramt unbürokratisch geholfen.
Foto: Presseamt Münster

Viele Ausländerinnen und Ausländer, die in Münster leben oder zu Gast sind, machen sich mit Blick auf die Beschränkungen wegen des Coronavirus Sorgen um die Verlängerung ihrer Aufenthalts- oder Beschäftigungserlaubnis, oder haben Fragen zu ihrem weiteren Aufenthalt, wenn eine Rückreise in das Heimatland nicht mehr möglich ist.

Die Ausländerbehörde der Stadt Münster beruhigt in dieser besonderen Situation alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. „Die Dienstleistungen des Ausländeramtes sind sichergestellt“, sagt dessen Leiterin Helga Sonntag. „Uns erreichen viele Anfragen von Menschen, die sich um deren legalen Aufenthalt, ihre Arbeitsstelle oder um ihre geplatzte Ausreise drehen. Dennoch reagieren die Ausländerinnen und Ausländer besonnen.“

Das Ausländeramt im Stadthaus 2 am Ludgeriplatz hat seine Hotline (02 51 / 4 92-36 36) personell noch einmal verstärkt, die eingehenden E-Mails an die Adresse auslaenderamt@stadt-muenster.de werden regelmäßig abgerufen. Alle Angelegenheiten werden möglichst telefonisch oder schriftlich (E-Mail und Post) geregelt. Um die Ansteckungsgefahr gerade auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verringern, arbeitet das Ausländeramt im Schichtdienst.

Folgende Verfahren laufen aktuell verändert ab:

Wer online einen Termin für die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erhalten hat, wird informiert, dass der Termin storniert ist. Um den Antrag dennoch bearbeiten zu können, fordert die Ausländerbehörde Unterlagen per Post oder E-Mail an. Soweit erforderlich, wird die Bescheinigung, die den Aufenthaltsstatus bis auf weiteres sichert, mit der Post versandt. Aktuell prüft die Ausländerbehörde, ob bereits bestellte elektronische Aufenthaltstitel auch mit der Post zugestellt werden dürfen.

Ausreisepflichtige Personen erhalten per Post eine Bescheinigung, dass ihr Aufenthalt für drei Monate geduldet wird. Wer Inhaber einer „Aufenthaltsgestattung“ ist, kann diese mit der Post an das Ausländeramt (Ludgeriplatz 4, 48151 Münster) senden oder in den Hausbriefkasten an der Südstraße werfen. Die Verlängerung wird dann ebenfalls per Post zugesandt.

Quelle: Stadt Münster

TMITC - Ads