Bezirksverwaltungen öffnen mit Zugangsregeln

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Die Bezirksverwaltungen öffnen ab Dienstag (5.Mai) wieder ihre Türen.

Beispielfoto

Aufgrund der Corona-Pandemie war es seit Mitte März nur nach vorheriger Ankündigung und mit Termin möglich, die Anliegen zu erledigen.

Nun geht es auch wieder ohne Voranmeldung, allerdings nach Hygiene-Spielregeln:

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht, auch das Einhalten von  Mindestabständen gehört dazu.

Da deshalb nur wenige Personen im Wartebereich Platz finden, regeln Ordnungskräfte den Zugang.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung auch weiterhin, vor dem Besuch das Anliegen durch einen Anruf bei der Bezirksverwaltung zu klären und einen Termin zu vereinbaren.

(Info: www.stadt-muenster.de/buergerservice).

Quelle: Stadt Münster

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