Gibt es in der Stadt Münster einen Infektionsfall an einer Schule oder einer Kita, greifen bestimmte Mechanismen. Das Gesundheitsamt sucht nicht nur, aber gerade in der augenblicklichen Situation die enge Kooperation mit allen Trägern, um etwaige Infektions- und Quarantänefälle schnell bearbeiten und so auch ein Infektionsrisiko in Einrichtungen minimieren zu können.
Leitfaden erstellt
Im Regelfall erfolgt nach einer Infektionsmeldung die zeitnahe Rücksprache zwischen der betroffenen Einrichtung und einer Ärztin des Gesundheitsamtes zur genauen Sondierung und Einschätzung des Geschehens. Im Anschluss erhält die Leitung der Kita oder Schule eine Mail des Gesundheitsamtes – versehen mit der Bitte, diese schnellstmöglich an die Sorgeberechtigten weiterzuleiten. Diese Mail enthält alle wesentlichen Informationen, inklusive des Zeitraumes der für die jeweiligen Kinder und Jugendlichen erforderlichen Quarantäne. Die endgültige Ordnungsverfügung wird dann mit entsprechend zeitlicher Verzögerung über das Ordnungsamt per Post zugestellt.
Dieses Verfahren – vom Amt für Schule und Weiterbildung sowie dem Gesundheitsamt in einem entsprechenden Leitfaden erläutert und den Schulen zur Verfügung gestellt – soll sicherstellen, dass Eltern zeitnah informiert und so Infektionsketten möglichst umfänglich und rasch gestoppt werden können.
In der Regel 14 Tage daheim
Aufgrund individueller Rahmenbedingungen in den Einrichtungen (Platzangebot, Maskenpflicht etc.) gibt es keine pauschal festgelegte Quarantäne-Entscheidung. Nach aktuellem Bewertungsstand wird in Grundschulen und Kitas bei einer Infektion die gesamte Klasse in Quarantäne versetzt, in weiterführenden Schulen nur die nächsten Kontakte der betroffenen Person.
Kinder müssen in Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zu einer Person mit positivem Corona-Test hatten. Ob es dabei zu einer Ansteckung kam, ist nicht sogleich mit 100-prozentiger Sicherheit zu bestimmen. Vom Kontakt bis zum Ausbruch können viele Tage vergehen. Daher muss das betroffene Kind in der Regel für 14 Tage daheim bleiben und den Kontakt zu anderen Personen möglichst vermeiden, sicher aber minimieren. Alle anderen Personen des Haushaltes dürfen ihrer üblichen Beschäftigung nachgehen.
Regeln zum Hygiene- und Infektionsschutz einhalten
Die bekannten Regeln zum Hygiene- und Infektionsschutz sollten von allen Familienangehörigen eingehalten werden, sprich: Beim Husten und Niesen Abstand zu anderen halten und wegdrehen; Halten der Armbeuge vor Mund und Nase oder Benutzung eines Taschentuchs, das sofort entsorgt wird. Die Hände sollten regelmäßig gründlich mit Wasser und Seife gewaschen, das Berühren von Augen, Nase und Mund vermieden werden.
Sollten sich Krankheitssymptome (z.B. Husten, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Kurzatmigkeit) oder Fieber entwickeln, wird telefonisch die Haus-oder Kinderarztpraxis kontaktiert. Weitere Informationen und Hilfe gibt es auch über die städtische Corona-Hotline unter Tel. 0251/492-1077 und die kostenfreie Notdienstnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Tel. 116117.
Wird bei einem Familienmitglied wegen Krankheitssymptomen ein Corona-Test durchgeführt, sollten direkte Angehörige keine Gemeinschaftseinrichtungen mehr besuchen und möglichst zu Hause bleiben – bis das Ergebnis vorliegt.
Weitere Infos rund ums Thema Corona gibt es unter www.muenster.de/corona. Dort sind auch aktuelle Allgemeinverfügungen, die Coronaschutzverordnung und die Inzidenzwerte des LZG hinterlegt.