Die Stadt Münster hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die eine Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel auf zahlreichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet untersagt. Anlass ist die hohe und weiter ansteigende Zahl an Infektionen mit dem Coronavirus. „Das Ziel der Verbote ist klar die Verhinderung von Infektionen. Es ist bekannt, dass an Silvester üblicherweise Partys und Versammlungen in Verbindung mit dem Böllern stattfinden. Das wollen wir unterbinden“, so Wolfgang Heuer, Leiter des Corona-Krisenstabs. Heuer verweist zudem auf das aktuell grundsätzlich geltende Verbot von Ansammlungen hin. Die Stadt setzt damit die Coronaschutzverordnung und somit die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen konsequent um.
Betroffen sind folgende Bereiche:
Innenstadt
Stadthafen I (gesamter Bereich zwischen Hafenweg, Albersloher Weg und Kanal inkl. Hafenplatz)
Stubengasse
Domplatz (gesamter Bereich zwischen Spiegelturm, Horsteberg, Michaelisplatz und der Straße Domplatz)
Prinzipalmarkt
Hauptbahnhof (gesamter Bereich bestehend aus Von-Steuben-Str., Bahnhofstraße, Bremer Straße und Bremer Platz)
Servatiiplatz
Jüdefelder Straße
Rosenplatz
Neutor
Aasee (Bastion, Aaseeterassen, Grünfläche um die Giant Pool Balls)
Grünfläche Aegidiimulde zw. Promenade, Am Kanonengraben und Weseler Straße
Mauritzstraße
Bült
Kinderhaus
Sprickmannplatz (gesamter Bereich)
Idenbrockplatz (gesamter Bereich)
Coerde
Hamannplatz (gesamter Bereich)
Hiltrup
Westfalenstraße (im Kreuzungsbereich Marktallee/Amelsbürener Straße)
Osttor
Prinzenbrücke
Osttorbrücke
Föhrenweg (Osttor bis Abzweig Kanalpromenade)
Wolbeck
Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck (gesamter Bereich)
Münsterstraße (Lehrschmehr bis Grenkuhlenweg)
Das Verbot gilt für den Zeitraum von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 24 Uhr – also ganztägig von Silvester bis Neujahr. Überdies endet am Silvestertag um 23 Uhr das Busangebot der Stadtwerke mit der letzten Ankunft der Busse am Hauptbahnhof.
„Der traditionelle Anlass in Verbindung mit zu erwartendem Alkoholkonsum lässt vermuten, dass die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung insbesondere an den genannten Orten nicht eingehalten werden“, so Norbert Vechtel, Leiter des Ordnungsamtes, „wir werden mit Unterstützung der Polizei die Einhaltung dieser Regeln konsequent kontrollieren und Fehlverhalten zum Schutz der münsterschen Gesamtbevölkerung verfolgen wie ahnden.“
Verstöße werden teuer:
* Veranstalter von Feuerwerk an den genannten Orten zahlen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
* Teilnehmende einer Party oder vergleichbarer Feier werden mit 250 Euro zur Kasse gebeten, Veranstalter derselben mit 500 Euro.
* Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird mit 100 Euro je Person geahndet.
* Das Zusammentreffen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen (über die Familie hinaus, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt) wird mit 250 Euro Bußgeld je Person bestraft.
Die genannten Bereiche sind in den beigefügten Straßenkarten gekennzeichnet.