Ausnahmeregelung bei Mund-Nase-Bedeckungen / Geschäfte setzen Hygienemaßnahmen vorbildlich um
Die Gesamtzahl labordiagnostisch bestätigter Corona-Fälle im Stadtgebiet ist auf 636 gestiegen. Davon sind 613 Patienten wieder genesen. 13 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind verstorben. Somit gelten aktuell wieder 10 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert.
Die Krankenhäuser behandeln derweil 18 Corona-Patienten, davon 12 auf Intensivstationen. Aktuell müssen 9 Personen beatmet werden. Am 7.5. um 15 Uhr waren auf den Intensivstationen der Stadt 56 Betten frei.
Am Vortag nahm der kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Münster 115 Kontrollen vor, dabei wurden 58 Verstöße gegen die Anti-Corona-Vorgaben festgestellt. Der Wochenmarkt wurde von zahlreichen Besuchern frequentiert – doch nicht alle trugen eine Mund-Nase-Bedeckung. Zahlreiche Personen mussten auf die Schutzmaßnahme hingewiesen werden, reagierten dann aber schnell und kamen der Aufforderung nach.
Wichtig zu beachten: Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter fünf Jahren und für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Atemmaske tragen können. Diese medizinischen Gründe müssen gegenüber den Mitarbeitenden von Geschäften, des Personenverkehrs, des Ordnungsamtes oder auch der Polizei plausibel dargelegt werden können. Ein Nachweis ist zunächst nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall verlangt werden.
Als positiv bewertet der KOD indes die Hygienemaßnahmen in den zahlreich überprüften Geschäften der Stadt – dort werden die Vorgaben „vorbildlich umgesetzt“, wie es heißt.
Quelle: Stadt Münster