Mehr rechtliche Klarheit für angemeldete Mahnwachen
Die Gesamtzahl labordiagnostisch bestätigter Corona-Fälle im Stadtgebiet ist auf 623 gestiegen. Davon sind 557 Patienten (Stand: 25.4., 15 Uhr) wieder genesen, insgesamt 13 mit dem Virus infizierte Personen sind gestorben. Damit gelten aktuell 53 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert.
Die Krankenhäuser behandeln zurzeit 24 Corona-Patienten, davon 12 auf Intensivstationen. Aktuell müssen elf Corona-Patienten beatmet werden. Am 25. April um 14 Uhr waren auf den Intensivstationen der Stadt 51 Betten frei.
Am Vortag nahm der kommunale Ordnungsdienst in Münster 252 Kontrollen vor, bei diesen Kontrollen wurden rund 160 Verstöße gegen die neuen Anti-Corona-Vorgaben festgestellt, rund 100 davon am Bremer Platz.
Unterdessen reagiert Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer auf einen aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster zur Zulässigkeit einer Mahnwache gegen Atomtransporte trotz des bestehenden Versammlungsverbotes in NRW. Heuer: „Das bringt Klarheit für alle Seiten und ist Entscheidungsgrundlage für die Stadt Münster in kommenden Verfahren.“
Die Stadt Münster hatte die beantragte Ausnahmegenehmigung wegen der aktuellen Infektionsschutzproblematik bei Versammlungen nicht erteilt. Der Veranstalter der Protestaktion, die am kommenden Montag stattfinden soll, hatten dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt und jetzt Recht bekommen.
In der Summe betont das Gericht den hohen Stellenwert der grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit, der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sei durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Der Veranstalter muss allerdings verschiedene Auflagen erfüllen. Unter anderem wird die Teilnehmerzahl auf maximal 35 Personen begrenzt, die einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, sofern sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.
Heuer: „Nach bislang unklarer Rechtslage kommt dieser erstmaligen Befassung des Verwaltungsgerichts Münster mit der Coronafrage im Versammlungsrecht eine Präzedenzwirkung zu. Die hier festgelegten Infektionsschutzauflagen werden Grundlage auch für mehrere weitere Mahnwachen, die aktuell in Münster angemeldet sind.“
Rückfragen: Stadt Münster, Thomas Reisener
Quelle: Stadt Münster