FFP2-Masken vorrangig für medizinisches Personal

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Der Krisenstab der Stadt Münster wendet sich gegen eine umfassende Verteilung oder gar Tragepflicht von sogenannten „FFP2-Masken“ in der Bevölkerung und sieht einen klaren Vorrang für das medizinische Personal.  

FFP-Masken sind demnach als partikelfiltrierende Halbmasken Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, ihre Träger  vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Zum gleichzeitigen Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden müssen dabei Masken ohne Ausatemventil verwendet werden. Als dicht sitzende Masken ohne Ventil filtern sie sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz.  

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: „Die FFP2-Maske ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung vor allem bei der Pflege und Behandlung Covid-19-erkrankter Personen. Hier ist die professionelle Handhabung geschult und hier müssen sie permanent in ausreichender Zahl verfügbar sein. Massenhafte Verteilungen etwa im Öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel passen nicht dazu und können im Einzelfall sogar kontraproduktiv sein.“ Für die Normalbevölkerung sei vor allem die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen der Alltagsmaske geboten. „Auf diese Weise ist eine erhöhte Aerosolbelastung weitgehend ausgeschlossen“, so Heuer. Der städtische Krisenstab schließt sich damit der Position der Uniklinik Münster, verschiedener medizinischer Fachgesellschaften und des Robert-Koch-Instituts an.

Informationen zum Thema Corona – so beispielsweise über das Impfzentrum, Unterstützungsangebote oder auch die Entwicklung der Infektionszahlen – finden Sie unter www.muenster.de/corona

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