Die Ombudsstelle des Jobcenters der Stadt Münster sucht eine weitere ehrenamtlich beratende Person. Die Ombudsstelle ist eine unabhängige, neutrale Beratungs- und Beschwerdestelle für Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beantragt haben oder beziehen.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Aufgabe hat, kommunikativ und empathisch ist sowie über Grundkenntnisse im SGB II verfügt, kann sich bis zum 31. Januar bei der Geschäftsstelle der Ombudsstelle per E-Mail unter Ombudsstelle@stadt-muenster.de melden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 02 51/4 92-70 69 oder per E-Mail.
Wenn Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster Probleme oder Fragen bezüglich des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) haben, können sie sich an die Ombudsstelle des Jobcenters wenden. Die Beratungstermine finden nach vorheriger Terminvereinbarung an jedem Donnerstag sowie an jedem ersten und dritten Freitag im Monat statt.
In einem Gespräch klären die Ombudspersonen zunächst die Situation der ratsuchenden Person und beraten sie anschließend. Sie erklären die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen bei deren Umsetzung. Wenn nötig, können die Ombudsleute auch weitere Beratungsstellen innerhalb Münsters empfehlen.