Jetzt Anträge für 2020 einreichen / Schlüssiges Inszenierungskonzept und detaillierte Kalkulation erforderlich
Münsters professionelle freie Theaterszene kann auch im kommenden Jahr wieder auf städtische Unterstützung setzen. Theatergruppen und -labels, die Produktionen für 2020 planen oder an Konzeptionsförderungen interessiert sind, sollten sich den 23. September 2019 als Stichtag notieren. Bis dahin müssen die entsprechenden Anträge im städtischen Kulturamt vorliegen. Ein unabhängiges Theaterkuratorium gibt dann seine Empfehlungen an den Kulturausschuss weiter, der über die Vergabe der Gelder entscheidet.
Die Förderung erfolgt nach detaillierten Leitlinien, die dem mit Fachleuten besetzten Kuratorium den Entscheidungsrahmen vorgeben. Der Antrag muss verdeutlichen, dass Konzeption, Umsetzung und Durchführung der geplanten Produktion professionell gehandhabt werden. Ein schlüssiges Inszenierungskonzept, eine genaue Kalkulation und der Nachweis der Co-Produktionsfähigkeit gehören ebenso zum Antrag wie die Angaben zu allen an der Produktion beteiligten Akteuren und Kooperationspartnern.
Über die Produktionsförderung hinaus kann das Vergabegremium Konzeptionsförderungen für ein Jahr gewähren. Zusätzlich sind auch mittelfristig angelegte Arbeitskonzepte mit Projektvorhaben förderfähig. Das Kulturamt ermuntert auch Produzenten und Gruppen des freien Kindertheaters Förderanträge für das kommende Jahr zu stellen. Es gilt die gleiche Abgabefrist.
Infos: Details zur Vergabe der Fördergelder im Kulturamt der Stadt Münster unter Telefon 02 51/4 92-41 03 oder im Stadtportal www.stadt-muenster.de/kulturamt.
Quelle: Stadt Münster