Vergleich ohne Aussagekraft

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AWM kritisieren Abfallgebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW / Viele gebührenfreie Leistungen in Münster

Jährlich listet der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) die nach seiner Berechnung preiswertesten und teuersten NRW-Städte und -Gemeinden im Bereich der Abfallentsorgung auf. Wie in den vergangenen Jahren stößt der jetzt für 2020 veröffentlichte Vergleich in Münster und auf Verbandsebene der kommunalen Entsorger auf deutliche Kritik. Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen: „Was auf den ersten Blick wie eine leicht vergleichbare Dienstleistung wirkt, ist bei näherer Betrachtung eine komplexe Kombination verschiedener Bestandteile. Viele Kommunen sind darüber zu Recht jedes Jahr wieder verärgert.“

Dem vom BdSt NRW für Münster und damit für NRW ermittelten Spitzenwert von 640,80 Euro Abfallgebühren pro Jahr für einen Muster-4-Personen-Haushalt liegen folgende Annahmen zugrunde: Ein Tonnenvolumen von je 120 Liter für Restabfall und Bioabfall bei 14-täglicher Leerung. Die tatsächlichen Zahlen für einen durchschnittlichen 4-köpfigen Haushalt in Münster sehen aber ganz anders aus. „Der Großteil hat eine 60-Liter-Restabfalltonne und eine 35-Liter-Biotonne. Von den insgesamt rund 102 000 Restabfall- und Bioabfallgefäßen in Münster sind satte 34 Prozent sogar nur 35 Liter-Gefäße“, erklärt Hasenkamp. Die 35-Liter-Tonne taucht in der Berechnung des BdSt NRW gar nicht auf. Dass die Biotonne in Münster wöchentlich geleert wird, ebenfalls nicht. Genauso werden Angebote wie Nachbarschaftstonnen oder die Möglichkeit von Abschlägen für Ein-Personen-Haushalte, die es in Münster schon viele Jahre gibt, vom BdSt NRW ignoriert.

„Wir bieten den Münsteranerinnen und Münsteranern mit der Restabfall-, Bio- und Papiertonne sowie der Wertstofftonne ein ausgereiftes System zur Mülltrennung, das für einen vier-Personen-Haushalt keine Behältergröße von 120 Litern erfordert und zudem eine erfreulich hohe Abfallverwertungsquote von über 80 Prozent zur Folge hat. Dazu tragen auch die in den Gebühren enthaltene monatliche Sperrgut- und Grüngutabfuhr sowie ein dichtes Netz von Recyclinghöfen bei. Auch diese Angebote finden in dem Vergleich keine Berücksichtigung“, erklärt Hasenkamp.

Immerhin: Der BdSt NRW weist darauf hin, dass die Gebührenzahler durch ihr Verhalten die Höhe ihrer Abfallgebühren beeinflussen können, indem sie die individuell günstigste Kombination aus dem Leistungsportfolio ihrer Kommune wählen. Aufgrund des breiten Leistungsportfolios wird Münster vom BdSt als Beispiel für die Berechnung der Gebühren eines „Sparhaushaltes“ genannt. Verkürzt gesagt: Wählt der Muster-Haushalt mit 4 Personen in Münster die für ihn „günstigste“ Kombination für seine Restabfall- und Biotonne, zahlt er nach Berechnung des BdSt jährlich 304 Euro Abfallgebühren. Diese Berechnung enthält zwei Fehler. Bei korrekter Addition und Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen der Abfallsatzung der Stadt Münster zum Mindestvolumen, ergibt sich lediglich ein Wert von rund 221 Euro.

„Vor erst einem Jahr hat ‚Haus & Grund‘ in seinem jüngsten Abfallgebührenvergleich festgestellt, dass Münster im Vergleich der 100 größten deutschen Städte im Mittelfeld liegt. Das verdeutlicht einmal mehr, dass Gebührenvergleiche dieser Art keine Aussagekraft haben“, so Hasenkamp.

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