Wieder Zuschüsse für private Denkmaleigentümer

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Symbolfoto

Städtische Denkmalbehörde berät / Eigentümer leisten wichtigen Beitrag
Die Städtische Denkmalbehörde kann jetzt wieder private Denkmaleigentümer bei kleineren Pflegemaßnahmen an Denkmälern finanziell unterstützen. Nachdem das Land NRW seine Fördermittel hierfür gerade erheblich aufgestockt hat, zieht nun auch die Stadt Münster in der direkten Denkmalförderung nach und finanziert die Zuschüsse zur Hälfte mit.
Gefördert wird der Mehraufwand, der durch denkmalpflegerische Maßnahmen entsteht. Er soll in der Regel höchstens 2500 Euro je Objekt betragen, kann in begründeten Ausnahmefällen aber auch höher sein. Die Maßnahme am Baudenkmal – ganz gleich, ob es sich um ein Wohnhaus, ein landwirtschaftliches Gebäude oder ein Bildstock handelt – muss noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Denkmaleigentümer können sich bei der städtischen Denkmalbehörde beraten lassen und dort einen Antrag stellen.
„Wenn es darum geht, Baudenkmäler zu schützen, zu pflegen und zu erhalten, leisten private Denkmaleigentümer einen hervorragenden Beitrag“, sagt Mechthild Mennebröcker von der städtischen Denkmalbehörde. „Wir freuen uns, dass wir die Eigentümer nun bei kleineren Pflegemaßnahmen wie der Aufarbeitung historischer Fenster, der Restaurierung des Baumberger Sandsteins oder der Erhaltung von historischen Stuckdecken neben der fachlichen Beratung auch finanziell wieder unterstützen können. Durch viele kleine Schritte kann ein Denkmal am besten erhalten werden.“

Quelle: Stadt Münster

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