Internet, Internet, Internet. Fast alles kann man da finden. Auch Bilder von sich selbst. Durch Facebook & Co. sind persönliche Bilder im Internet keine Seltenheit mehr. Das Problem ist, dass das Internet nicht nur nichts vergisst. Heutzutage „googeln“ die Menschen immer öfter ihre potenziellen Mieter, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Deswegen ist es besser, wenn man einen guten Ruf im Internet hat.
Doch was tun, wenn jemand Ihre Bilder ungefragt ins Internet veröffentlicht? Was tun, wenn ganz private Bilder, vielleicht auch Nacktbilder von Ihnen ohne Ihr Einverständnis auf irgendwelche Websites hochgeladen werden?
Bilder von bekannten Menschen
Zunächst sollte klargestellt werden, dass bekannte Menschen, sogenannte Promis nicht mit einem „normalen“ Menschen gleichgestellt werden. Wenn im Internet Bilder von Promis veröffentlicht werden, ist immer abzuwägen.
Wenn die Prominente Person in der Öffentlichkeit fotografiert wird, dürfen diese Bilder auch veröffentlicht werden. Prominente leben schließlich von der Öffentlichkeit und das Informationsinteresse der Bevölkerung geht dem Interesse des Prominenten in der Regel vor.
Anders verhält es sich jedoch, wenn sich die Prominente Person an einem Ort befindet, das nicht öffentlich zugänglich ist. Beispielsweise wäre das eine Hochzeit, mit strengsten Sicherheitsvorkehrungen, oder das Schlafzimmer des Promis. In diesen Fällen dürfen weder Bilder, noch Fotos veröffentlicht werden. Wer das trotzdem macht, riskiert eine Klage und Schadensersatzzahlungen.
Bilder von unbekannten Menschen / Privatpersonen die nicht in der Öffentlichkeit stehen
Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild. Dies ist grundrechtlich geschützt und ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das bedeutet, dass man sich sogar strafbar machen kann, wenn man Bilder aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person ohne ihre Zustimmung veröffentlicht. Dies ist vor allem bei Bildern auf der Toilette, in der Dusche oder beim Sex der Fall.
Was ist, wenn die Person den Bildern oder Videos zugestimmt hat?
Wenn die Person mit der Aufnahme von Videos oder Fotos in diesem höchstpersönlichen Lebensbereich einverstanden war, ist alles in Ordnung. Wenn die Fotos und Videos jedoch danach ohne Zustimmung der Person veröffentlicht werden, macht man sich jedoch sofort strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Wie kann ich mich gegen die Veröffentlichung wehren?
Ist es trotzdem zu der Veröffentlichung von Bildern gekommen, steht man trotzdem nicht allein da. Man kann dagegen vorgehen.
Sie haben einen Anspruch auf Löschung der Bilder, gegen den der sie veröffentlicht hat. Wenn die Persönlichkeitsverletzung sehr schwer war, haben Sie darüber hinaus auch noch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
In diesen Fällen muss aber auch festgestellt werden, wer das Foto überhaupt veröffentlicht hat. Wenn jemand die Fotos auf seiner eigenen Website veröffentlicht hat, kann man ihn meist über sein Impressum ermitteln. Wenn die Fotos jedoch in einem Forum oder Social Netzwerk veröffentlicht worden sind, wird es schwieriger. Der Betreiber darf nämlich die Daten seiner Nutzer nicht ohne weiteres herausgeben. In diesen Fällen wird man aber auch nicht allein gelassen: der Betreiber der jeweiligen Website wird in Anspruch genommen. Wenn konkrete rechtswidrige Äußerungen oder Bilder, die auf der jeweiligen Website veröffentlicht sind, beanstandet werden, ist der Internet-Administrator verpflichtete, diese von der Internetseite zu entfernen.
Wenn er dem nicht nachkommt, kann er abgemahnt werden, oder gegen ihn kann mittels einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden.
Was sollten wir beachten?
In der heutigen Zeit, in der sich fast alles um das Internet dreht, sollte man darauf achten, was man von sich überhaupt veröffentlichen will. Außerdem empfiehlt es sich, sich in regelmäßigen Abständen selber zu „googeln“, um böse Überraschungen zu meiden. Sie haben ein Recht auf Löschung der Bilder. Und wenn sich der jeweilige Website Betreiber nicht bereit erklärt, rechtwidrige Inhalte, die Sie betreffen zu entfernen; können Sie immer mit Hilfe eines Rechtsbeistandes gegen ihn vorgehen.