ABE‐Teilegutachten

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Tuning ist bei vielen Autofahrern beliebt, um das Fahrzeug zu individualisieren. Dabei werden oft Bauteile
des Autos verändert, was generell kein Problem darstellt, solange damit keine Vorschriften verletzt werden
und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.
Um das nachzuweisen, müssen für die modifizierten Teile ABE‐Teilegutachten vorgewiesen werden.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bescheinigt, dass das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht, die
notwendig sind, um in Deutschland am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Werden nun Teile des Fahrzeugs
beim Tuning ausgetauscht oder verändert, müssen diese Modifikationen ebenfalls der ABE entsprechen.
Das ABE‐Teilegutachten stellt sicher, dass die Teile der ABE nicht entgegenwirken. Bei Felgen und
anderen Teilen, die der Fahrer leicht selbst wechseln kann, ohne dabei etwas falsch zu machen, liegt eine
entsprechende ABE Bescheinigung bei. Sie muss nach der Modifizierung immer mitgeführt werden.
Bei größeren Veränderungen erlischt die ABE des Fahrzeugs und es muss dem TÜV vorgestellt werden,
der sowohl die Qualität des Einbaus als auch die veränderten Teile selbst prüft. Entspricht alles den Vorschriften,
werden die Veränderungen eingetragen und die ABE ist wieder gültig.
Generell sind nur Teile zugelassen, die entweder über eine Allgemeine Bauartgenehmigung oder eine
einzelne Bauartgenehmigung verfügen.

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