Ist das eigene Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit, weil es entweder in der Werkstatt ist oder ein
Totalschaden entstanden ist, ist das vor allem für die Menschen ein Problem, die dringend auf ihr Fahrzeug
angewiesen sind. Anstelle einer Nutzungsausfallentschädigung kann in diesen Fällen bei unverschuldeten
Unfällen auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Mietwagen genommen werden. Im Normalfall
ist es nicht notwendig, den Mietwagen in Vorleistung zu bezahlen, da die Versicherung die Zahlungen
direkt mit der Mietwagenfirma abrechnet.
Zu beachten sind folgende Punkte:
• Zahlungen von der Versicherung für einen Mietwagen sind zweckgebunden.
• Es muss ein Mietwagen genommen werden, der der Fahrzeugklasse des Unfallfahrzeugs entspricht.
• Der Mietwagen wird für den Zeitraum zur Verfügung gestellt, in dem der eigene Wagen repariert
wird oder im Fall eines Totalschadens bis zur Wiederbeschaffung.
Mietwagen nach Unfall
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