Die Schuldfrage ist bei einem Verkehrsunfall immer sehr wichtig. Sie entscheidet darüber, wessen Versicherung zahlen muss und wer Leistungen einfordern kann. Die Schuld kann entweder ganz bei einem Unfallbeteiligten liegen, es können aber auch mehrere Unfallbeteiligte eine Teilschuld an dem Unfallgeschehen haben.
Wer schuldhaft einen Unfall verursacht hat, der sollte natürlich zu seiner Schuld stehen und nicht versuchen,
sich auf Kosten anderer Unfallbeteiligter herauszureden. Dennoch sollte man generell vorsichtig mit
einem Schuldanerkenntnis sein, denn es kann sich im Zweifelsfall negativ auswirken. Ist der Unfall gerade
geschehen und steht man selbst noch unter Schock, sollte man daher der Polizei sachlich schildern, was
geschehen ist, sofern man dazu in der Lage ist. Auf ein Schuldanerkenntnis oder auch eine Schuldzuweisung
sollte man in dieser emotional belastenden Situation jedoch besser verzichten. Zwar herrscht auch
in der Rechtsprechung die Meinung, dass eine belastende Aussage am Unfallort nicht unbedingt als
Schuldanerkenntnis zu werten ist, doch um spätere Komplikationen zu vermeiden, ist es zunächst besser,
erst einmal nichts zu sagen.
Mit dem Unfallgegner sollten die persönlichen Daten und die Versicherungsdaten ausgetauscht werden
und die weitere Aufnahme des Unfallgeschehens sollte der Polizei überlassen bleiben.
Schuldanerkenntnis Unfall
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