An den Erwerb des Führerscheins sind gewisse Auflagen geknüpft, die dem künftigen Fahrer die Fahrtauglichkeit bescheinigen sollen. Beim ersten Erwerb des Führerscheins wird dabei besonders auf die ausreichende Sehfähigkeit geachtet, es muss also immer ein entsprechender Sehtest vorgelegt werden. Der künftige Fahrer muss außerdem die geistigen und körperlichen Bedingungen zum Führen eines Fahrzeugs
mitbringen und muss charakterlich geeignet sein, ein Fahrzeug zu führen.
Von diesen Eigenschaften wird beim Erwerb des Führerscheins jedoch in aller Regel ausgegangen, es sei
denn, etwas spricht explizit dagegen. Das könnte beispielsweise sein, dass der künftige Fahrer eine Behinderung
hat oder aber bereits durch Rechtsverstöße, insbesondere gegen das Verkehrsrecht oder auch gegen das Betäubungsmittelgesetz, aufgefallen ist. In diesen Fällen werden die Behörden auch beim ersten Erwerb des Führerscheins genauer hinsehen und die Eignung prüfen.
Hat man den Führerschein hingegen bereits gemacht und wurde er aufgrund von Verfehlungen entzogen, sind weitaus größere Hürden zu nehmen, um die Fahrerlaubnis wiederzu erlangen.
Gerade bei einem Führerscheinentzug aufgrund von Fahren unter Alkohol‐ oder Drogeneinfluss muss der Fahrer nach Ablauf
der Sperrfrist beweisen, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ohne eine Gefahr für sich oder die Allgemeinheit darzustellen. Ähnliches gilt, wenn der Führerschein entzogen wurde, weil das Punktekonto in Flensburg die maximale Punktzahl aufwies.
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird sie nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder ausgehändigt. Vielmehr muss die Person, die ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte, zunächst ihre Fahrtauglichkeit nachweisen und oft ist diese auch an gewisse Bedingungen geknüpft wie beispielsweise eine Entziehungskur oder Drogentherapie.
Werden diese meist vom Gericht bestimmten Auflagen nicht erfüllt, kann die Fahrerlaubnis nicht wiedererlangt werden.
In sehr vielen Fällen wird auch eine MPU anstehen, die medizinisch‐psychologische Untersuchung, im Volksmund auch Idiotentest genannt. Im Verlauf der MPU, die bei vielen Fahrern, die ihre Fahrerlaubnis verloren haben, gefürchtet ist, wird geprüft, ob der Fahrer zukünftig in der Lage sein wird, ein Kraftfahrzeug zu führen. Eine ausführliche medizinische Untersuchung inklusive Drogentests gehören ebenso zu
der MPU wie eine ausführliche psychologische Untersuchung.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird unter anderem geprüft, ob der Fahrer aus dem Verlust der Fahrerlaubnis gelernt hat und sich in Zukunft anders verhalten wird. Wer weiterhin Drogen oder Alkohol zu sich nimmt und keine Bereitschaft zeigt, im Straßenverkehr darauf zu verzichten oder seine Verfehlungen wie beispielsweise wiederholtes zu schnelles Fahren oder ähnliches Fehlverhalten, was zu Erreichen der Maximalpunktzahl in Flensburg geführt hat, bagatellisiert, rechtfertigt oder die Schuld dafür auf andere schiebt, der wird aufgrund einer nicht bestandenen MPU wenig Chancen haben, seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
Die Untersuchung kann in diesen Fällen zu dem Ergebnis führen, dass die Person nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.