Auto anmelden

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Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen nur angemeldete Autos bewegt werden.
Im Zuge der Anmeldung erhält das Fahrzeug seine Nummernschilder.
Die Anmeldung wird bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters durchgeführt. Dazu
ist eine Reihe von Unterlagen notwendig, die bei der Anmeldung vollständig vorgelegt werden müssen:
• der Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein
• die Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief
• der gültige Personalausweis des Halters
• eine KFZ‐Versicherungsbestätigung, ehemals Doppelkarte
• eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts über den aktuellen Wohnort des Halters
• eine gültige TÜV Bescheinigung für das Fahrzeug
• Kontodaten für die Teilnahme am SEPA lastschriftverfahren zur Abbuchung der KFZ Steuer
Das Fahrzeug selbst muss bei der Anmeldung nicht vor Ort sein, ebenso kann der Halter einer dritten
Person alle erforderlichen Papiere sowie eine Vollmacht mitgeben und kann das Auto anmelden lassen,
anstatt es selbst anzumelden.
Gewerbliche Händler bieten oft einen Service an, bei dem sie das neugekaufte Fahrzeug für den Kunden
zulassen, so dass dieser sich um nichts kümmern muss. Wer also beim Händler einen Wagen kauft, ganz
gleich ob neu oder gebraucht, der sollte ruhig nachfragen, ob ein Zulassungsservice angeboten wird,
wenn er selbst keine Zeit oder keine Lust hat, zur Zulassungsstelle zu fahren. Bei manchen Zulassungsstellen
ist es außerdem inzwischen möglich, das Auto online anzumelden.

Für das Anmelden werden je nach Gemeinde unterschiedliche Gebühren fällig, meist liegen sie etwa
um 30,‐ €. Hinzu kommen die Kosten für die Nummernschilder und gegebenenfalls die Reservierung
eines Wunschkennzeichens.

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