Wer sein Fahrzeug etwas individualisieren möchte, hat die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Dabei können die Buchstaben und Zahlen der individuellen Erkennungsnummer, die auf das Stadt‐Kürzel der Zulassungsstelle folgt, frei gewählt werden. Dem Antrag auf das Wunschkennzeichen wird stattgegeben, sofern die Buchstaben‐Zahlen Kombination nicht bereits anderweitig vergeben ist und keine verbotenen Kürzel enthält. Zu diesen verbotenen Kürzeln zählen diverse Buchstabenkombinationen, die einen Zusammenhang mit dem Naziregime gebracht werden können, wie beispielsweise SS, KZ oder HJ.
Die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens kann bei nahezu allen deutschen Zulassungsstellen online abgefragt werden, ist es frei, kann das Kennzeichen dort reserviert werden. Alternativ kann dies auch direkt bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle geschehen.
Die Kosten für das Wunschkennzeichen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, liegen jedoch
meist um die 20,‐ €. Wer sein Wunschkennzeichen einmal hat, kann es seit der Neuregelung der bundesweiten Kennzeichen Mitnahme im Jahr 2015 dauerhaft behalten, denn seitdem ist es nicht mehr notwendig, das Fahrzeug bei einem Wohnortwechsel umzumelden.
Wunschkennzeichen
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