Nach Wochen des Lockdowns und der Beschränkungen genießen die Menschen mittlerweile wieder mehr Freiheiten: In aller Regel darf wieder in den Urlaub gefahren, Ferienhäuser und Wohnungen genutzt und in den Bergen oder am Meer entspannt werden. Für alle Fälle hat CosmosDirekt einige Versicherungstipps zusammengestellt, mit denen Urlauber ihre Auszeit unbesorgt genießen können.
Ob am Strand, in den Bergen oder beim Städtetrip: Vor dem Urlaub steigt die Vorfreude auf die verdiente Auszeit. Trotzdem sollte man in dieser unbeschwerten Zeit den passenden Versicherungsschutz nicht vergessen, denn ein Missgeschick oder auch ein Unfall können auch in den Ferien schnell passieren. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Urlaubern die wichtigsten Tipps für die Absicherung fern der Heimat.
KRANK AUF REISEN – DAS KANN TEUER WERDEN
Eine versteckte Scherbe im Sand oder eine verdorbene Muschel beim Abendessen – auch im Urlaub kann ein Arztbesuch nötig sein. Im europäischen Ausland deckt die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise die ambulante Grundversorgung ab. Größere Behandlungen, eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus oder gar ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland gehen jedoch weit darüber hinaus – mit den entsprechend hohen Kosten. Für solche Fälle empfiehlt Sebastian Dietze, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, eine Reisekrankenversicherung für alle Mitreisenden abzuschließen: „Der Versicherungsmarkt bietet ganz unterschiedliche Angebote mit teils sehr verschiedenen Leistungsparametern. Daher gilt es, sich vor Abschluss eine Übersicht zu verschaffen und nach dem persönlichen Bedarf zu entscheiden.“ Auch Medikamente, notwendige Heilbehandlungen vor Ort und ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport können explizit abgedeckt werden.
BEI MISSGESCHICKEN WELTWEIT ABGESICHERT
Auch im Urlaub können Missgeschicke passieren – ob beim Relaxen am Strand oder bei der Mountainbike-Tour in den Bergen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt auch im Urlaub, denn sie bietet in der Regel einen weltweiten Versicherungsschutz. Sie springt ein, wenn der Versicherte unabsichtlich etwas beschädigt oder einem anderen einen Schaden zufügt. Beispielsweise, wenn man bei einer Fahrradtour aus Unachtsamkeit eine andere Person verletzt. „Wer nicht abgesichert ist, muss im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen haften“, sagt Sebastian Dietze. Ein Tipp des Experten: „Es lohnt sich, den Leistungsumfang der Anbieter zu vergleichen, nicht alle Versicherungen decken beispielsweise auch einen Schaden ab, der versehentlich im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung passiert ist.“
LIEBLINGSSTÜCKE UNTERWEGS SCHÜTZEN
Mit das Ärgerlichste, was im Urlaub passieren kann: Wenn das eigene Hab und Gut beschädigt oder sogar gestohlen wird. Vielen Urlaubern ist jedoch nicht klar, dass die für ihren deutschen Haushalt abgeschlossene Hausratversicherung auch hier helfen kann. Sebastian Dietze erklärt: „In vielen Hausratversicherungen ist eine sogenannte Außenversicherung inbegriffen. Diese schützt den eigenen Hausrat in der Regel weltweit auch im Hotelzimmer und Ferienhaus bis zu einem bestimmten Betrag. Der Schutz greift, wenn sich z. B. Einbrecher gewaltsam Zutritt verschaffen und Wertgegenstände mitnehmen.“ Außerdem sind Schäden am Eigentum abgesichert, die durch Brand, Sturm, Hagel oder Raub am Urlaubsort entstehen.
PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG FÜR BESONDERS AKTIVE
Radtouren, Kletterausflüge und Reitstunden: Gerade beim Aktivurlaub können immer wieder Unfälle passieren. Wer im Urlaub also gerne aktiv ist, sollte sich vorsorglich absichern – denn für Unfälle im Urlaub oder in der Freizeit kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf. Eine private Unfallversicherung deckt hingegen nicht nur die unmittelbaren Behandlungskosten, sondern auch langfristige Folgen von Unfällen weltweit ab. Sebastian Dietze hat einen Tipp: „Die private Unfallversicherung hilft auch in Fällen, die auf den ersten Blick gar nicht so offensichtlich sind, z. B. bei einem Zeckenbiss. Mit ein bisschen Pech fängt man sich bei einem harmlosen Waldspaziergang eine Infektionskrankheit wie Borreliose oder FSME ein, die schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können. Bei einer Reise in eines der Zecken-Risikogebiete sollte man überprüfen, ob die private Unfallversicherung diesen Schutz enthält.“
Quelle: Cosmos Direkt