Wer ein Fahrzeug mietet, ist laut Gesetz für die richtige Bereifung verantwortlich. Die ADAC Autovermietung rät daher, beim Mieten darauf zu achten, dass das Fahrzeug im Winter mit passender Bereifung ausgestattet ist.
In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen sein müssen – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Regeln im Ausland unterscheiden sich oftmals, hier sollte man sich vorab gründlich informieren.
Die situative Winterreifenpflicht gilt übrigens nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also beim Pkw auf allen vier Rädern, wintertaugliche Bereifung montiert ist. Geeignete Reifen erkennt man am Berg-Schneeflocken-Symbol oder der Kennzeichnung M+S.
Sollte das Miet-Fahrzeug trotz Zusage ohne wintertaugliche Bereifung übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten.
Was für eine sichere Fahrt bei Eis und Schnee noch wichtig, findet man unter www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/news/reise-unterwegs/autovermietung-winterreifen/.
Produktangebot: Von November 2020 bis März 2021 sind die Fahrzeuge der Partner Avis, Hertz und Sixt der ADAC Autovermietung sowie die ADAC ClubMobile ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet.
Alle wichtigen Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC Autovermietung eingeschlossen. Wer zusätzlich fürs Mietauto Schneeketten haben möchte, kann diese auch bei einigen ADAC Geschäftsstellen erhalten.